Hinweise

  • Zum Download steht der Benchmark für FINAL FANTASY XIV: Endwalker bereit. Die eigentliche Erweiterung ist nicht enthalten.
  • Um die Software zu nutzen, musst du der Lizenzvereinbarung zustimmen. Bedenke außerdem, dass der Benchmark keine hundertprozentige Garantie dafür ist, dass die Vollversion wirklich einwandfrei auf deinem PC läuft.
  • Die Geschwindigkeit von Benchmark und Vollversion kann sich unterscheiden. Bitte nutze diese Software nur als Referenz.

ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR
FINAL FANTASY XIV: ENDWALKER ™ BENCHMARK SOFTWARE

WICHTIGER NUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG (DER „VERTRAG“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE FINAL FANTASY XIV: ENDWALKER BENCHMARK SOFTWARE (DIE „BENCHMARK SOFTWARE“) INSTALLIEREN.
INDEM SIE DEN „ANNEHMEN“-BUTTON ANKLICKEN, SIND SIE DAZU BERECHTIGT, DIE BENCHMARK SOFTWARE AUF IHREM PERSÖNLICHEN COMPUTER ZU INSTALLIEREN UND SIE IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS ZU BENUTZEN. FALLS SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE AUF DEN „ABLEHNEN“-BUTTON. WENN SIE AUF „ANNEHMEN“ KLICKEN, ERKLÄREN SIE SICH EINVERSTANDEN, AN ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS GEBUNDEN ZU SEIN.

BITTE ACHTEN SIE BESONDERS AUF DIE UNTEN AUFGEFÜHRTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGSKLAUSELN.

LIZENZ

  1. Alle Rechte am geistigen Eigentum der Benchmark Software verbleiben bei SQUARE ENIX LIMITED oder seinen verbundenen Unternehmen (der „Lizenzgeber“).

  2. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung der Software ohne das Recht, die Software unterzulizenzieren. Auf keinen Fall verkauft oder überträgt der Lizenzgeber die Benchmark Software an Sie.

  3. Sie dürfen die Benchmark Software nur auf einem PC (der „Computer“), der Ihnen gehört, installieren und verwenden. Sie dürfen die Benchmark Software auf keine andere Art und Weise verwenden.

  4. Sie dürfen die Benchmark Software nur zum Testen der Performance des Spiels FINAL FANTASY XIV oder eines Erweiterungspakets von FINAL FANTASY XIV (wie zutreffend) für Windows auf Ihrem Computer verwenden, aber nicht für andere Zwecke, einschließlich und ohne Einschränkung zur kommerziellen Nutzung.

  5. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Benchmark Software zu dekompilieren, disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu übersetzen.



AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG

  1. DER LIZENZGEBER GIBT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE BENCHMARK SOFTWARE UNEINGESCHRÄNKT BETRIEBS- ODER FUNKTIONSFÄHIG IST. DER LIZENZGEBER KANN DIE BENCHMARK SOFTWARE JEDERZEIT OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG VERÄNDERN.

  2. DER LIZENZGEBER STELLT IHNEN DIE BENCHMARK SOFTWARE „WIE BESEHEN“ UMSONST ZUR VERFÜGUNG. DER LIZENZGEBER GIBT KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE BENCHMARK SOFTWARE UND DAS TESTRESULTAT, DAS DURCH DIE BENUTZUNG DER BENCHMARK SOFTWARE ERZIELT WURDE (DAS „RESULTAT”), EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGUNGEN DER GENAUIGKEIT, LEISTUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND ZUVERLÄSSIGKEIT.

  3. DIE BENCHMARK SOFTWARE EVALUIERT NICHT DIE ALLGEMEINE LEISTUNG DES COMPUTERS.

  4. SIE BENUTZEN DAS TESTRESULTAT ZUM KAUF ODER ZUR NEUKONFIGURATION DES COMPUTERS AUF EIGENES RISIKO UND AUF EIGENE VERANTWORTUNG.



HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN

  1. DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER FÜR KEINERLEI SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT IHRER VERWENDUNG DER BENCHMARK SOFTWARE ENTSTANDEN SIND.

  2. AUCH WENN DER LIZENZGEBER FÜR EINEN SCHADEN GEMÄSS DER GERICHTSBARKEIT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS HAFTET (ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT), SOLL DIE MAXIMALE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS IHNEN GEGENÜBER DEN GESAMTBETRAG DES DIREKTEN, NORMALEN UND REALEN SCHADENS, DER AUS ODER IN VERBINDUNG MIT IHRER VERWENDUNG DER BENCHMARK SOFTWARE ENTSTANDEN IST, NICHT ÜBERSTEIGEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER LIZENZGEBER FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, SPEZIELLE SCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

  3. DIE OBIGEN KLAUSELN (1) UND (2) GELTEN NICHT BEI SCHÄDEN, DIE DURCH VORSÄTZLICHE HANDLUNGEN ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT DES LIZENZGEBERS AUSGELÖST WURDEN.



KÜNDIGUNG

  1. Der Lizenzgeber kann die Lizenz ohne vorherige Benachrichtigung kündigen, wenn Sie eine Bestimmung dieses Vertrags verletzen. Bei Kündigung der Lizenz müssen Sie die Benchmark Software vollständig von Ihrem Computer deinstallieren und alle Kopien der Benchmark Software, falls vorhanden, vernichten.



IHRE PERSÖNLICHEN DATEN UND DATENSCHUTZRICHTLINIE

  1. Alle persönlichen oder personenbezogenen Daten, die Sie durch die Verwendung der Benchmark Software bereitstellen, unterliegen der für Ihre Region geltenden Datenschutzrichtlinie und der Cookies-Richtlinie, die auf https://square-enix-games.com/de_DE/documents/privacy bzw. https://square-enix-games.com/de_DE/documents/cookies einsehbar sind und wichtige Informationen darüber enthalten, wie wir Ihre Daten erfassen und nutzen. Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, die Datenschutzrichtlinie und die Cookies-Richtlinie von Zeit zu Zeit zu prüfen, um zu sehen, ob Veränderungen oder Korrekturen vorgenommen wurden. Indem Sie den „Akzeptieren“-Button drücken, stimmen Sie ohne Vorbehalt und unwiderruflich mit den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie und der Cookies-Richtlinie, die von Zeit zu Zeit variieren und/oder verändert werden, überein.

    Im Fall eines Konfliktes zwischen Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie und/oder der Cookies-Richtlinie und diesem Abschnitt erhalten die Datenschutzrichtlinie und/oder die Cookies-Richtlinie Vorrang.



ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

  1. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Englands und wird diesen entsprechend ausgelegt, interpretiert und vollzogen.

  2. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages als nichtig oder undurchführbar erachtet wird, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht betroffen, der ansonsten gemäß seinen Bestimmungen gültig und durchführbar bleibt.

  3. Der Lizenzgeber und Sie stimmen hierbei unwiderruflich überein, dass die ausschließliche Zuständigkeit in Zusammenhang mit einem Verfahren, einer Klage oder einem Rechtsstreit, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, bei den englischen Gerichten liegt.



KEINE VERZICHTSERKLÄRUNG

  1. Jegliches Unterlassen seitens der SQUARE ENIX LIMITED der Ausübung der Bestimmungen dieses Vertrags gilt nicht als Verzichtserklärung hinsichtlich dieser Bestimmungen. Jegliche ausdrückliche Verzichtserklärung einer Bestimmung seitens der SQUARE ENIX LIMITED gilt nicht als Verzichtserklärung hinsichtlich zukünftiger Verpflichtungen, diese Bestimmung oder eine andere durch die Vereinbarung gültige Bestimmung einzuhalten.



WICHTIGE HINWEISE

  1. Es wird nicht garantiert, dass diese Benchmark Software auf allen Computersystemen ausgeführt werden kann. Aufgrund von Kompatibilitätsproblemen mit Hardware oder anderer Software kann es vorkommen, dass diese Software auf Ihrem Computer nicht ausgeführt werden kann.

    Auch wenn die Software den Benchmarktest bestanden hat, kann nicht garantiert werden, dass das Spiel FINAL FANTASY XIV oder ein Erweiterungspaket von FINAL FANTASY XIV (wie zutreffend) auf Ihrem Computer ausgeführt werden kann.

    SQUARE ENIX LIMITED ist für Verluste oder Schäden, die durch die Software verursacht wurden, nicht verantwortlich.

    Stellen Sie sicher, dass Sie diese wichtigen Hinweise gelesen und verstanden haben, bevor Sie die Software benutzen.



SQUARE ENIX LIMITED ist eine in England und Wales eingetragene Gesellschaft mit der Firmennummer 01804186 und eingetragenem Firmensitz an der Adresse 240 Blackfriars Road, London SE1 8NW, England.

Aktualisiert am 11. Juli 2021

Der FINAL FANTASY XIV: Endwalker-Benchmark unterstützt keine 32-Bit-Betriebssysteme.

Der FINAL FANTASY XIV: Endwalker-Benchmark läuft nur mit dem Betriebssystem Windows in 64 Bit.